Stiftungszweck (§ 2 der Stiftungssatzung)
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur durch die weitere Bekanntmachung und Etablierung des Künstlers Peter Reichenberger auf nationaler und internationaler Ebene.
(2) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
- den unmittelbaren Einsatz des künstlerischen Nachlasses von Peter Reichenberger, z.B. in Form von Überlassung von Leihgaben an Museen und andere Kunstsammlungen
- Pflege des künstlerischen Nachlasses von Peter Reichenberger, insbesondere durch dessen Lagerung, Dokumentation und Restauration
- Erstellen eines Werkverzeichnisses
- Förderung von Vorhaben, die geeignet sind, Peter Reichenberger zu etablieren
- Förderung von Maßnahmen, die eine weitere Bekanntmachung von Peter Reichenberger zum Ziel haben
- Durchführung von Ausstellungen und Förderung von Ausstellungen Dritter durch Zuschüsse, Leihgaben oder in sonstiger Weise
- Herausgabe und Förderung von Publikationen
- Erweiterung des Sammlungsbestandes eines anerkannten Museums durch Schenkungen unter Auflage
- Förderung von wissenschaftlichen Veranstaltungen und Forschungsvorhaben zum Thema Peter Reichenberger
(3) Der Stiftungszweck wird nicht durch einmalige Hingabe oder bloßen Verbrauch des Stiftungsvermögens erfüllt.